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Pensionszusage versicherungsfrei auslagern!

Pensionszusage auslagern!

Viele Pensionszusagen, die vor längerer Zeit gegeben wurden, entsprechen nicht mehr den aktuellen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. In den letzten zwanzig bis dreißig Jahren erfreuten sich die Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer als „Steuersparmodell“ großer Beliebtheit. Das Blatt hat sich in der Zwischenzeit leider gewendet. Über 75 Prozent aller Pensionszusagen sind in der BRD unterfinanziert und damit fehlerhaft. Ist die Unterfinanzierung erst einmal diagnostiziert, muss die Geschäftsleitung handeln. Jetzt die Pensionszusage auslagern!

Durch die Bildung von Rückstellungen wurden Steuern gespart und gleichzeitig eine angemessene Altersversorgung für den Geschäftsführer aufgebaut. Ein großer Teil der bestehenden Pensionszusagen ist aus heutiger Sicht lückenhaft und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung und den gesetzlichen Regelungen, da sich der Kapitalmarkt sowie rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ständig verändern.

Die Folgen einer nicht korrekten Pensionszusage reichen von der teilweisen bis zur vollständigen Nichtanerkennung der gebildeten Rückstellungen durch die Finanzverwaltung. Verbunden mit der Auflösung der gebildeten Rückstellung sind erhebliche Steuernachforderungen gegenüber der Gesellschaft, aber auch gegenüber dem betroffenen Geschäftsführer. Selbst der vollständige Verlust der Altersversorgung ist im Insolvenzfall ist nicht ausgeschlossen.

Rückdeckungsversicherungen für die Pensionszusage reichen nicht mehr aus

Neben den rechtlichen und steuerlichen Problemen offenbart sich zunehmend auch ein massives Kapitalproblem. Die Rückstellungsbildung alleine stellt nicht die im Leistungsfall erforderliche Liquidität sicher.

In rund 90 Prozent der Fälle entschieden sich die Unternehmen immerhin, zur Erfüllung der eingegangenen Pensionsverpflichtung eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Dazu wurde meistens eine kapitalbildende Lebensversicherung eingesetzt, deren prognostizierte Ablaufleistung den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelten Rentenbarwert nach § 6a EStG erreichen sollte.

Damit ein größtmöglicher Steuervorteil erzeilt werden konnte, wurden diese Rückdeckungsversicherungen genau so berechnet, dass die Ablaufleistung zum Beginn der Rente exakt dem für die Bilanz relevanten Rückstellungswert entsprach.

Die Berechnung der Höhe der Rückstellungen erfolgt nach der Berechnungsmethode "Heubeck", bei der ein Rechnungszins von jährlich sechs Prozent zugrunde gelegt wird. Aufgrund des Zinsniveaus wird diese Annahme schon seit Jahren nicht mehr erreicht und erreicht sie auch derzeit nicht.

So werden die Unternehmen zu Rentenbeginn in der Regel nur noch über rund 50 Prozent des Kapitals verfügen, das sie unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zur Erfüllung der übernommenen Pensionsverpflichtung benötigen würden. Daher suchen viele Unternehmen dringend nach einem Ausweg aus diesem Dilemma. Jetzt die Pensionszusage auslagern!

Um die zugesagte Rente in der Zukunft aufzubringen, müssen die Unternehmen heute mehr Geld zur Seite legen oder schon jetzt diese Deckungslücke auffüllen. Kommt Ihnen diese Beschreibung der Pensionszusage bekannt vor?

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Reise im Reisebüro gebucht. Im nächsten Monat ruft das Reisebüro an und sagt, tut uns leid, die Preise sind gestiegen und wir brauchen mehr Geld. Und das passiert jetzt Monat für Monat, Jahr für Jahr. Sie müssen also jeden Monat mehr Geld zur Seite legen und das bei gleichbleibender Leistung. Wenn Sie jetzt in Ihre Unterlagen schauen, werden Sie sehen, Sie können nicht stornieren, genau wie bei Ihrer Pensionszusage. Und an dieser Stelle komme ich ins Spiel...

Tipp: Den Betrag über die Höhe der Rückstellung für die Pensionszusage kann ein Unternehmen meist nicht selbst ermitteln. Normalerweise wird aus diesem Grund ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses erhalten Sie in der Regel einmal im Jahr. Das Aussitzen führt bei einer unterfinanzierten Pensionszusage nicht zum Erfolg. Werden Sie aktiv, kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden, wie Sie die Pensionszusage versicherungsfrei auslagern können.

Pensionszusage jetzt ohne Versicherungslösung auslagern! Ich habe die Lösung für Ihr Problem!

Erfolgreiches Erstgespräch? Dann kontaktieren Sie mich am besten sofort und ich sage Ihnen, was ich benötige, um Ihnen zu helfen.

Markus Sommer

Markus Sommer

Telefon: 035752 70161
Mobil: 0172 9588205

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